Grillen auf dem Balkon ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Was in Ihrer Wohnung gilt, steht zuerst im Mietvertrag und in der Hausordnung: Dort kann das Grillen eingeschränkt oder ganz untersagt sein. Steht dort nichts, kommt es auf Rauch, Häufigkeit und Rücksicht an. Ein Elektrogrill macht am wenigsten Ärger, ein Holzkohlegrill am meisten. Ist der Balkon mit Stoff bespannt, braucht der Grill deutlich Abstand zur Bespannung, denn die üblichen Kunststoffgewebe schmelzen und brennen.
Grillen auf dem Balkon: was Mietvertrag und Gerichte sagen
Ein Gesetz, das das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich regelt, gibt es nicht. Die Grenzen ergeben sich aus dem Mietvertrag, aus dem Immissionsschutzrecht der Länder und aus einer Reihe älterer Gerichtsentscheidungen. Die folgende Übersicht dient der Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Mietvertrag und Hausordnung gehen vor
Das Landgericht Essen hat 2002 entschieden, dass ein Grillverbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung wirksam sein kann (Az. 10 S 438/01). Wer trotz Abmahnung weiter grillt, riskiert die Kündigung. Ein allgemeines Grillverbot unterscheidet nicht zwischen Holzkohle und Strom, es gilt also auch für den Elektrogrill. Verbietet der Vertrag dagegen nur Holzkohle, bleibt das Elektrogerät erlaubt. Nachträglich darf der Vermieter ein Grillverbot nicht einseitig in einen laufenden Mietvertrag schreiben.
Wie oft Gerichte das Grillen für zumutbar hielten
Fehlt eine Regel im Vertrag, haben Gerichte im Streitfall Obergrenzen festgelegt. Diese Urteile betreffen jeweils einen Einzelfall und sind keine allgemeine Vorschrift:
| Gericht | Aktenzeichen | Ergebnis im Einzelfall |
|---|---|---|
| LG Stuttgart | 10 T 359/96 | dreimal im Jahr, jeweils zwei Stunden |
| LG Oldenburg | 13 U 53/02 | viermal im Jahr, bis 22 Uhr |
| AG Bonn | 6 C 545/96 | von April bis September einmal im Monat, Nachbarn 48 Stunden vorher informieren |
| BayObLG | 2 Z BR 6/99 | fünfmal im Jahr |
Rauch, der in fremde Wohnungen zieht
Unabhängig vom Vertrag zählt der Rauch. Nordrhein-Westfalen und Brandenburg regeln das ausdrücklich: Dort ist Grillen unzulässig, wenn Qualm die Nachbarn in ihren Wohnungen belästigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass ein Grillen untersagt werden kann, wenn der Rauch gezielt in Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen.
Welcher Grill auf den Balkon passt
Die Wahl des Geräts entscheidet über Rauch, Funken und Brandlast auf ein paar Quadratmetern Balkon.
| Grillart | Rauch | Funkenflug | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Elektro | gering, vor allem durch tropfendes Fett | keiner | Außensteckdose, Kabel vollständig abgewickelt |
| Gas | gering | keiner, aber offene Flamme | Flasche aufrecht, schattig, abseits vom Grill |
| Holzkohle | stark, besonders beim Anzünden | ja | auf Mietbalkonen oft untersagt, Glut lange heiß |
Beim Elektrogrill ist der Stromanschluss die Schwachstelle
Ein Elektrogrill zieht oft 2.000 Watt und mehr. Am sichersten hängt er direkt an einer Außensteckdose. Brauchen Sie eine Kabeltrommel, wickeln Sie die Leitung komplett ab. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass sich eine aufgewickelte Leitung unter hoher Last so stark erwärmen kann, dass die Isolierung schmilzt. Innenkabel und Mehrfachsteckdosen aus der Wohnung sind für Feuchtigkeit und Sonne nicht gemacht. Legen Sie das Kabel so, dass niemand darüber stolpert und es nicht unter der heißen Grillwanne liegt.
Flasche und Schlauch am Gasgrill
Die Feuerwehr Köln rät, die Gasflasche aufrecht, vor Sonne und Wärme geschützt und abseits des Grills aufzustellen, aber jederzeit erreichbar. Der Schlauch darf nicht geknickt sein und keine heißen Teile berühren. Verwenden Sie nur geprüfte Flaschen und einen zugelassenen Druckregler. Nach dem Grillen schließen Sie das Ventil an der Flasche. In der Wohnung oder im Keller hat eine Gasflasche nichts zu suchen. Viele Hausverwaltungen verbieten Gasgrills auf dem Balkon trotzdem, lesen Sie also vorher die Hausordnung.
Glut und Funken beim Holzkohlegrill
Holzkohle erzeugt beim Anzünden den meisten Rauch und wirft Funken. Zum Anzünden nehmen Sie nur handelsübliche Grillanzünder, niemals Spiritus oder Benzin. Die Glut bleibt Stunden heiß. Löschen Sie sie nicht mit Wasser, denn das verdampft schlagartig und schleudert glühende Teile umher. Lassen Sie die Kohle im geschlossenen Grill vollständig auskühlen, bevor Sie die Asche entsorgen.
Brandschutz bei Balkonbespannung und Sichtschutz
Eine Balkonbespannung hängt genau dort, wo auf kleinen Balkonen der Grill steht: am Geländer. Die gängigen Materialien sind Kunststoffe und reagieren auf Hitze unterschiedlich.
- HDPE-Gewebe ist Polyethylen. Es wird bei Hitze weich, schmilzt und brennt mit tropfender Schmelze weiter.
- Polyester (PES) schmilzt ebenfalls. Brennende Tropfen können auf Boden, Polster oder Pflanzkästen fallen.
- PVC-Plane entzündet sich schwerer und erlischt oft von selbst, setzt beim Verbrennen aber stark reizenden, salzsäurehaltigen Rauch frei.
- Bambus, Schilf und Weide sind trocken leicht entflammbar und nehmen Funken sofort auf.
Selbst ein als schwer entflammbar ausgewiesener Stoff (Klasse B1 nach DIN 4102) ist nicht unbrennbar. Er verzögert das Feuer nur.
Abstand und Aufstellort
Einen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Grill und Sichtschutz gibt es nicht. Die Bedienungsanleitung Ihres Grills nennt aber einen Abstand zu brennbaren Gegenständen, und der gilt auch für die Bespannung. Stellen Sie den Grill so, dass die heißen Seiten und die Abluft von der Bespannung weg zeigen. Über dem Grillrost steigt die heiße Luft senkrecht auf: Markise, Sonnenschirm und Balkonkästen darüber sind ebenso gefährdet wie der Stoff daneben. Achten Sie auf den Wind. Eine Böe kann eine Gasflamme seitlich drücken und Funken eines Kohlegrills in die Bespannung tragen.
Hitzeschäden am Stoff erkennen
Hat das Gewebe Hitze abbekommen, sehen Sie es an glänzenden, verhärteten Stellen oder kleinen Löchern. An solchen Stellen ist die Festigkeit dahin, und bei Wind reißt das Gewebe dort zuerst. Ist die Schadstelle größer als eine Handfläche oder liegt sie nahe an einer Öse, tauschen Sie die Bahn aus.
Sicher aufstellen und im Notfall richtig löschen
Der Grill steht kippsicher auf festem, nicht brennbarem Untergrund. Ein Kunstrasen oder Holzdielen gehören darunter abgedeckt, etwa mit einer feuerfesten Grillmatte. Fenster und Balkontür in der Nähe schließen Sie, damit weder Rauch noch Funken in die Wohnung ziehen.
- Halten Sie einen Feuerlöscher bereit, mindestens für Brandklasse B. Für brennendes Fett eignet sich ein Löscher der Klasse F oder eine Löschdecke.
- Brennendes Fett löschen Sie nie mit Wasser. Schließen Sie den Deckel oder legen Sie die Metallabdeckung auf und lassen Sie sie liegen, bis alles abgekühlt ist.
- Beim Gasgrill drehen Sie zuerst das Flaschenventil zu.
- Greift das Feuer auf Bespannung, Möbel oder Fassade über, rufen Sie sofort 112 an.
Rücksicht auf Nachbarn
Die meisten Streitigkeiten entstehen am Geruch und am Rauch. Ein paar Gewohnheiten senken das Risiko deutlich:
- Sagen Sie den direkten Nachbarn ein, zwei Tage vorher Bescheid. Das AG Bonn hat 48 Stunden Vorlauf sogar zur Bedingung gemacht.
- Prüfen Sie vor dem Anzünden die Windrichtung. Zieht der Rauch zum offenen Fenster über Ihnen, verschieben Sie den Termin.
- Legen Sie fettiges Grillgut auf eine Grillschale oder Alufolie. Tropft weniger Fett in die Hitze, entsteht weniger Qualm.
- Reinigen Sie den Rost nach jedem Einsatz. Verkrustete Reste verbrennen beim nächsten Mal und riechen.
- Beenden Sie das Grillen vor 22 Uhr. In den meisten Gemeinden beginnt dann die Nachtruhe.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten?
Ja, wenn das Verbot im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung steht. Ein allgemeines Verbot erfasst auch den Elektrogrill.
Ist ein Elektrogrill immer erlaubt?
Nein. Er wird eher geduldet als Holzkohle, fällt aber unter ein allgemeines Grillverbot. Ohne Verbot ist er die verträglichste Wahl.
Wie viel Abstand braucht der Grill zur Balkonbespannung?
Eine gesetzliche Zahl gibt es nicht. Maßgeblich ist der Abstand zu brennbaren Gegenständen aus der Bedienungsanleitung, dazu Wind und aufsteigende Hitze.
Wie oft darf ich ohne Regel im Mietvertrag grillen?
Das ist nicht festgelegt. Gerichte hielten in Einzelfällen drei- bis fünfmal im Jahr oder einmal im Monat im Sommer für zumutbar.





